Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Rasche Hilfe in finanziellen Notlagen

Im Buchhandel und im Verlagswesen sind die Löhne tief. Eine unvorhergesehene Zahnarztrechnung oder eine vorübergehend notwendige Kinderbetreuung können rasch zu einer finanziellen Notlage führen.

Hier kann die Unterstützungskasse des SBVV einspringen. Sie unterstützt (ehemalige) Angestellte und Inhaberinnen und Inhaber von SBVV-Mitgliedsfirmen sowie assoziierte und persönliche Mitglieder, die in eine ausserordentliche finanzielle Notlage geraten sind. 

Die Unterstützungskasse hilft auch Firmen (juristischen Personen), die durch unvorhergesehene Ereignisse in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Zögern Sie nicht, ein Unterstützungsgesuch zu stellen.

Die Anträge werden vertraulich behandelt, die Namen nicht veröffentlicht. Die Identität von Gesuchstellenden und Begünstigten bleibt anonym.

Die Unterstützungskasse des SBVV ist im Jahre 1945 gegründet worden.

Beiträge der Unterstützungskasse sollen in erster Linie dazu dienen, persönliche finanzielle Notlagen zu überbrücken (Informationsflyer).

Die Tätigkeit der Stiftung basiert auf der Stiftungs-Urkunde, die 2016 vollständig revidiert und den aktuellen Bedürfnissen der Buchbranche angepasst wurde. Die Aufsicht führt das BVS (Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich).

Das Reglement umfasst die Ausführungsbestimmungen und Bedingungen, nach denen die Stiftung handelt. Die Wahl der Stiftungsratsmitglieder erfolgt alle zwei Jahre durch den Zentralvorstand des SBVV.

Die Unterstützungskasse des SBVV unterstützt (ehemalige) Angestellte und Inhaberinnen und Inhaber von SBVV-Mitgliedsfirmen sowie assoziierte und persönliche Mitglieder, die in eine ausserordentliche finanzielle Notlage geraten sind. Die Unterstützungskasse hilft auch Firmen (juristischen Personen), die durch unvorhergesehene Ereignisse in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Ziel ist es, möglichst rasch und unbürokratisch zu helfen. In der Regel werden nicht rückzahlbare Einzelhilfen geleistet. Die Stiftung kann auch Darlehen oder Bürgschaften gewähren. Die Anträge werden vertraulich behandelt, die Namen nicht veröffentlicht. Die Entscheidung über die Auszahlung liegt beim Stiftungsrat.

Seit Gründung der Unterstützungskasse im Jahre 1945 wurde das Sozialversicherungssystem in der Schweiz ausgebaut. Trotzdem gibt es immer wieder Menschen und Firmen, die durch unvorhergesehene Ereignisse in eine Notlage geraten und nicht durch andere Leistungen abgesichert sind. Diesen will die Unterstützungskasse beistehen:

1. Soziale Hilfe an Einzelpersonen: Einmalige – im Sinne von Einzelbeiträgen –, subsidiäre Hilfe zur Überbrückung von finanziellen Engpässen bei Notlagen. Beispielsweise:

  • Hilfe bei Notlagen aufgrund medizinischer Probleme, etwa Übernahme von Selbstkosten von Arztrechnungen
  • Ausserordentliche Unterstützung für Kinderbetreuung, etwa bei Krankheit
  • Hilfe bei Notlagen aufgrund familiärer Probleme
  • Beiträge an Beratung bei Verschuldung usw.
  • Beiträge an Ausbildungskosten von Lernenden, wenn die Eltern dadurch in eine Notlage geraten würden
  • Beiträge an Kosten für benötigte Weiterbildungs- oder Umschulungsmassnahmen infolge Arbeitslosigkeit, Invalidität oder Krankheit

2. Wirtschaftliche Hilfe an Betriebe: Finanzierung konkreter Massnahmen zur Überbrückung ausserordentlicher wirtschaftlicher Notlagen. Beispielsweise:

  • Beiträge an temporäre Aushilfen in Notsituationen, etwa bei krankheitsbedingten Ausfällen von Mitarbeitenden
  • Überbrückung von Versicherungslücken oder Berufsausfallkosten bei Unfällen oder Krankheitsfällen
  • Kostenbeiträge an juristische Auseinandersetzungen
  • Übernahme von Bürgschaften gegenüber Lieferanten und Kreditoren

Von der Unterstützung ausgeschlossen sind:

  • Nicht-Mitglieder des SBVV sowie Angestellte von Nicht-Mitgliedsfirmen
  • SBVV-Start-up-Mitglieder und deren Angestellte
  • Leistungen, für die Bund, Kantone oder Gemeinden von Gesetzes wegen verpflichtet sind (Hoheitsaufgaben)
  • Beiträge für üblicherweise durch Versicherungen gedeckte Ereignisse
  • Wiederkehrende Beiträge (z.B. Renten)
  • Hilfe bei branchenbedingten konjunkturellen Entwicklungen
  • Aus- und Weiterbildungen, ausser sie seien bedingt durch äussere, nicht beeinflussbare Ereignisse (siehe oben)
  • Beiträge an Veranstaltungen, Jubiläen etc.

Anträge um Unterstützung sind zwingend mit dem entsprechenden Formular (natürliche Person oder juristische Person) einzureichen. Am Ende des Formulars ist auch vermerkt, welche Dokumente dem Gesuch beizulegen sind.

Formular für natürliche Personen

Formular für juristische Personen

Der Stiftungsrat besteht für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2026 aus folgenden Personen:

  • Gallus Weidele, Stiftungsratspräsident, Jegenstorf
  • Sebastian Inhauser, Vizepräsident, Zürich
  • Oliver Bolanz, Finanzverantwortlicher, Basel
  • Katharina Alder, Weinfelden
  • Susanne Bühler, Bern (Delegierte ZV)
  • Marianne Sax, Frauenfeld

Die Administration der Stiftung leitet die Geschäftsführerin des SBVV.

Kontakt
Unterstützungskasse des SBVV
c/o Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband
Limmatstrasse 107
Postfach
8031 Zürich

+41 44 421 36 00

unterstuetzungskasse[@]sbvv.ch

Spenden

Wer die Unterstützungskasse mit einer Spende bedenken möchte, kann dies unter folgendem Konto tun: IBAN CH34 0900 0000 8002 4594 5

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und damit steuerbefreit.

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