Branchen-Nummern und Verlags-Verkehrsnummern
Die vom Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband SBVV bereits im System des Sammelrevers eingeführte Sortimenter- Verkehrsnummer für die Buchbranche (fortan: Branchen-Nummer) ist eine Händlernummer, die es erlaubt, Branchenteilnehmer sofort als gewerbetreibende Geschäftspartner im Buchhandel- und Verlagswesen zu identifizieren und den Bezug von Büchern zum Wiederverkauf (mit Händlerrabatt) zu erleichtern.
Mit der Branchen-Nummer erhält die Buchverkaufsstelle einen geprüften Ausweis über das Bestehen eines professionellen Buchhandelsunternehmens bzw. ihrer Händlereigenschaft. Dies ist dann von Vorteil, wenn der Bedarf an Büchern durch mehrere Auslieferungen abzudecken ist oder wenn bestimmte Bücher − mangels Importeur − direkt in Deutschland oder Österreich besorgt werden müssen.
Nach Aufhebung des Sammelrevers (Preisbindung) können Verlage und Auslieferungen Wiederverkäufer (Händler) grundsätzlich frei beliefern. In der Schweiz ist die Branchen-Nummer nicht mehr obligatorisch, sie dient aber nach wie vor dem raschen Nachweis des Händlerstatus. In den buchpreisgebundenen Nachbarländern Deutschland und Österreich hingegen ist die Branchen-Nummer für die Direktbestellung bei Verlagen weiterhin erforderlich.
a) Gewerbsmässigkeit − und zwar auf dem Gebiet des Buchverkaufs bzw. der Buchvermittlung. Ausdruck dieser Gewerbsmässigkeit ist in der Regel ein entsprechender Handelsregister-Eintrag.
b) Zugänglichkeit: Das Buchangebot muss sich grundsätzlich an alle richten und für jedermann zugänglich sein. Es genügt nicht, dass das Angebot nur einem geschlossenen Personenkreis dient. Wenn z.B. eine grössere Bürogemeinschaft eine interne "Buchhandlung" eröffnet, um Bücher mit Händlerrabatt zu beschaffen, wird keine Branchen-Nummer erteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Branchen-Nummer. Fallen die Voraussetzungen für die Erteilung nachträglich weg, kann die Branchen-Nummer durch den SBVV entzogen werden.
Der SBVV ist erste Kontakt- und Auskunftsstelle für alle Fragen. Er vergibt und administriert die Branchen-Nummer nach vorgängigem Prüfungsverfahren. Der SBVV sorgt dafür, dass sämtliche Auslieferungen Kenntnis von der Inhaberschaft erhalten. Er dient als Auskunftsstelle für Rückfragen aus dem In- und Ausland.
Für die Aufwendungen wird eine Administrations- und Umtriebsgebühr von CHF 120.- pro Kalenderjahr (zzgl. MwSt.) erhoben. Die Inhaber der Branchen-Nummer haben diese Gebühr fristgerecht zu begleichen. Nach ungenutztem Ablauf der Zahlungsfrist wird die Nummer gestrichen und verliert ihre Gültigkeit. Es werden keine Rückzahlungen geleistet. Gerichtsstand ist Zürich.
Für SBVV-Mitglieder ist die Dienstleistung gratis.
Kündigungen sind bis 30. November auf Ende Jahr möglich. Der Eingang der Kündigung wird bestätigt.
Zuteilung und Administration der Branchen-Nummer mittels SBVV-Geschäftsstelle:
SBVV
Branchen-Nummer
Limmatstrasse 107
Postfach
8031 Zürich
sekretariat[at]sbvv.ch