Unterstützungskasse des SBVV
Rasche Hilfe in finanziellen Notlagen
Eine unvorhergesehene Zahnarztrechnung oder eine vorübergehend notwendige externe Kinderbetreuung können unter Umständen zu finanziellen Notlagen führen.
Die Unterstützungskasse des SBVV kann hier einspringen.
Sie unterstützt Mitglieder – konkret Mitarbeitende von Mitgliedfirmen, Eigentümerinnen und Eigentümer, Assoziierte und Persönliche Mitglieder – die in eine ausserordentliche finanzielle Notlage geraten sind.
Beiträge der Unterstützungskasse sollen in erster Linie dazu dienen, persönliche finanzielle Notlagen zu überbrücken (Informationsflyer als pdf hier).
Beispiele dafür sind unter anderem:
- Hilfe bei Notlagen aufgrund medizinischer Probleme, bspw. Übernahme von Selbstkosten von Arztrechnungen, Soforthilfe bei krankheitsbedingten, Ausfällen von Mitarbeitenden
- Ausserordentliche Unterstützung bei finanziellen Notlagen, bspw. für Kinderbetreuung
- Beiträge an Ausbildungskosten von Lernenden, wenn die Eltern oder der Lehrbetrieb dadurch in eine Notlage geraten würden
- Überbrückung von Versicherungslücken oder Berufsausfallkosten bei Unfällen und Krankheit
- Beiträge an Kosten für dringend benötigte Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen
- Einmalige Hilfe bei Pensionskassen-Problemen
- Hilfe bei Kosten von Todesfällen in der Familie
Zögern Sie nicht, in solchen Situationen die Unterstützung zu beantragen! Das Antragsformular finden Sie hier.
Ziel ist es, möglichst rasch und unbürokratisch zu helfen. Die Gesuche werden vertraulich behandelt, die Namen nicht veröffentlicht. Die Entscheidung über die Auszahlung liegt beim Stiftungsrat. Die Unterstützungsleistungen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. Die Stiftung kann aber auch Darlehen gewähren.
Die detaillierten Bedingungen für die Vergabe von Nothilfen finden Sie in der Stiftungsurkunde beziehungsweise im entsprechenden Stiftungsreglement.
Von der Unterstützung ausgeschlossen sind:
- Nichtmitglieder als auch Angestellte von Nicht-Mitgliedsfirmen des SBVV
- Leistungen, für die Bund, Kantone oder Gemeinden gemäss Gesetz verpflichtet sind (Hoheitsaufgaben)
- Beiträge für üblicherweise durch Versicherungen gedeckte Ereignisse
- Wiederkehrende Beiträge (bspw. Renten)
- Wirtschaftliche Unterstützung von Betrieben
- Hilfe bei branchenbedingten konjunkturellen Entwicklungen
- Beiträge an Veranstaltungen, Jubiläen, etc.