Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 29/2026 vom 23. Juli 2026
6. AI Act
6. Das bedeutet die Kennzeichnungspflicht
Der nächste Umsetzungsschritt des AI Acts der Europäischen Union steht an: Die Transparenzpflichten gemäss Artikel 50 der KI-Verordnung – die sogenannte Kennzeichnungspflicht – tritt am 2. August in Kraft. Der Artikel regelt die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-Systeme sowie KI-generierte Inhalte und betrifft Unternehmen und Personen, die KI-Systeme oder KI-generierte Inhalte auf dem EU-Markt bereitstellen. Wer Bücher macht, fragt sich nun, welche Auswirkungen das hat, denn die KI hat im Arbeitsalltag von Verlagen oder Buchhandlungen Einzug gehalten; zum Beispiel für die Recherche oder für Werbetexte. In einem Interview im Börsenblatt spricht Susanne Barwick, stellvertretende Justiziarin des Börsenvereins, über Missverständnisse und darüber, was ab dem 2. August für die Branche tatsächlich gilt. Lesenswert!
Der SBVV stellt auf seiner Website ebenfalls Informationen über die Kennzeichnungspflicht bereit.
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