Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 49/2020 vom 23. Dezember 2020
2. Kanton Solothurn
2. Läden bleiben ab 27. Dezember geschlossen
Im Kanton Solothurn bleiben die Einkaufsläden und Märkte ab 27. Dezember geschlossen. Angesicht der besorgniserregenden epidemiologischen Lage sind gemäss Regierungsrat verschärfte Schutzmassnahmen notwendig. Damit folgt der Kanton Solothurn dem Kanton Aargau, wo die Einkaufsläden bereits geschlossen sind, wartete aber offensichtlich das Weihnachtsgeschäft ab. Offen bleiben auch im Kanton Solothurn Lebensmittelläden und Geschäfte, die Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs anbieten. Dazu gezählt werden explizit Drogerien, Brillengeschäfte, Telekommunikationsanbieter und Blumenläden, nicht aber Buchhandlungen. Die Änderung gilt längstens bis zum 31. Januar 2021 (s. Änderung der Verordnung).
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1. Öffnungszeiten über die Feiertage
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