Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 30/2025 vom 14. August 2025
10. Gebühren bei Kartenzahlungen
10. Swiss Retail begrüsst Senkungen
Beim Bezahlen mit Karte fällt unter anderem die Interchange Fee an; eine Gebühr, die Banken untereinander zahlen, wenn jemand mit Karte bezahlt. Die Weko hat sich kürzlich mit Visa darauf geeinigt, dass bei Zahlungen mit Schweizer Debitkarten an einem physischen Verkaufspunkt in der Schweiz eine durchschnittliche Interchange Fee von maximal 0,15 Prozent erhoben werden darf – unabhängig davon, ob die Zahlung mit der physischen Karte oder mit einer auf einem mobilen Gerät wie etwa einem Smartphone oder einer Smartwatch hinterlegten Karte erfolgt. Für inländische Online-Zahlungen mit Debitkarten sinkt der aktuell zulässige Satz per 1. November von 0,31 auf 0,25 Prozent. Schliesslich erwirkte die Weko auch erstmals in ihrer Praxis sowohl für Debit- als auch Kreditkarten eine Senkung der grenzüberschreitenden Interchange Fees. Wird eine Visa-Karte aus dem EWR bei einem Schweizer Händler eingesetzt, sinkt die Interchange Fee bei Debitkarten von aktuell 1 auf 0,2 Prozent und bei Kreditkarten von 1,15 auf 0,44 Prozent.
Die Swiss Retail Federation sieht die Gebührensenkungen als wichtigen und begrüssenswerten Schritt für den Schweizer Handel. In einer Mitteilung heisst es: «Erfreulich ist insbesondere, dass die Regelung unabhängig davon gilt, ob die Zahlung mit der physischen Karte oder mit einem mobilen Gerät erfolgt. Die getroffene Regelung führt zu einer spürbaren Reduktion der Gebühren für Händler am Verkaufspunkt.» Der Verband sieht aber «noch einiges Potenzial» für weitere Senkung.
Als unbefriedigend erachtet Swiss Retail hingegen die Festlegung der Gebühr auf 0,25 Prozent bei inländischen Online-Zahlungen. Das sei weiterhin deutlich zu hoch, und es sei nicht nachvollziehbar, dass der Gebrauch derselben Technologie im Online-Einsatz fast doppelt so viel kosten solle wie im Geschäft. Swiss Retail-Direktorin Dagmar Jenni: «In einem weiteren Schritt sind nun die überhöhten Twint-Gebühren zu prüfen, die quer in der Landschaft stehen.» Letzten Monat hatte der Verband den Bezahldienst bei der Weko angezeigt. Er wirft ihm vor, dass er seine Marktmacht missbraucht und gegen das schweizerische Kartellrecht verstösst (wir berichteten).
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