Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 24/2026 vom 18. Juni 2026

4. Zürich und Winterthur
4. Gemeindeautonomie für Mindestlöhne

Am 18. Juni 2023 sprachen sich die Stimmberechtigten der Städte Zürich und Winterthur für kommunale Mindestlohn-Vorlagen aus. Es war das erste Mal, dass Städte in der Schweiz Mindestlöhne einführten; bisher kannten nur Kantone den Mindestlohn. Die Umsetzung dieser Volksentscheide wurde durch vom Verwaltungsgericht gutgeheissene Rekurse vorerst gestoppt. Das Bundesgericht bestätigt nun den Handlungsspielraum der Gemeinden und hält fest: Die Mindestlohnregelungen der Städte Zürich und Winterthur sind gültig. Die kommunalen Verordnungen zum Mindestlohn sind mit kantonalem Recht vereinbar.

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