Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 23/2019 vom 06. Juni 2019
2. Urheberrechtsrevision
2. Ständerat unterstützt Autoren und Wissenschaftsverlage
Der Ständerat hat am Dienstagmorgen dieser Woche die Urheberrechts-Revision zum zweiten Mal behandelt. Dabei wurden sämtliche Vorschläge zur Bekämpfung der Internet-Piraterie angenommen. Anders als im kürzlich vom europäischen Parlament verabschiedeten EU-Urheberrechtsgesetz fand das in letzter Sekunde von den Schweizer Zeitungsverlagen geforderte Leistungsschutzrecht jedoch keine Unterstützung. Die Betreiber von Internetplattformen hätten damit den Zeitungsverlagen eine Vergütung geschuldet, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich gemacht hätten.
Aus Sicht der Autoren- und Buchverlage ebenfalls entscheidend sind zwei andere Punkte, die der Ständerat entschieden hat: Er verzichtete auf eine Ausnahme für Bibliotheken beim Vermietrecht, wie dies der Verband "bibliosuisse" gefordert hatte. Jedoch sollen Bibliotheken tariflich begünstig werden. Zudem folgte der Ständerat den Argumenten des SBVV und lehnte den Antrag für ein so genanntes "Zweitveröffentlichungsrecht" (ZVR) für wissenschaftliche Publikationen deutlich ab. Dieses Gesetz hätte die Schweizer Wissenschaftsverlage quasi enteignet. Gefordert hatte dies eine Allianz aus Nationalfonds und den Schweizer Universitäten. Nachdem schon der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss zum ZVR abgelehnt hat, ist das Vorhaben damit erledigt.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das geänderte Urheberrechtsgesetz mit 36 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat, wo noch letzte kleine Differenzen bereinigt werden müssen.
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