Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 27/2019 vom 04. Juli 2019
3. Verkaufen am Samstag erlaubt
3. Frankfurter Buchmesse ändert die Regeln
Nun ist es entschieden: Auf der Frankfurter Buchmesse darf zwar immer noch nicht ununterbrochen, jedoch neuerdings während des gesamten Publikumswochenendes verkauft werden. Damit kommt die Messe dem Drängen insbesondere kleinerer Verlage nach, die das kaufwillige Publikum bislang nur sonntags bedienen durften. Die zuletzt auf den Berliner Buchtagen engagiert diskutierte Verkaufserlaubnis sehen viele Buchhändlerinnen und Buchhändler kritisch. Einerseits wird befürchtet, dass Verlage und Selfpublisher sich nicht an die Buchpreisbindung halten, anderseits sehen Buchhandlungen Umsatzeinbussen durch das Direktgeschäft der Verlage mit den Endkunden. Wer die Umsatzeinbusse einstecken muss, wird sich noch zeigen – Verlegerinnen und Verleger gaben im Vorfeld mehrfach an, dass kaufwillige Besucher sich direkt vor ihren Augen auf online-Plattformen einloggten und das begehrte Buch dort bestellten – weil sie es auf der Messe nicht kaufen durften.
Der Verkauf wird von den Verlagen selbst organisiert, eine zentrale Messebuchhandlung ist nicht vorgesehen. Für alle Mitaussteller am Gemeinschaftsstand bietet der SBVV ein Modell an, Informationen folgen per Mail direkt an die angemeldeten Verlage. Die entsprechende Presseerklärung der Frankfurter Buchmesse kann hier nachgelesen werden.
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