Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 5/2022 vom 03. Februar 2022
1. Corona-Massnahmen des Bundes
1. Diese Lockerungsschritte gelten ab heute
Ab heute gelten in der Schweiz die neuen, gelockerten Corona-Massnahmen. Aufgehoben sind Homeoffice-Pflicht und Kontaktquarantäne. Bis am 9. Februar wird eine Konsultation bei den Kantonen über weitere Lockerungsschritte durchgeführt. An der gestrigen Sitzung verabschiedet wurde auch die Härtefallverordnung 2022. Die neuen Regeln ab heute in der Kurzübersicht:
Aufhebung der Homeoffice-Pflicht ab 3. Februar:
- Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert.
- Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme.
- Die Maskenpflicht u. a. in den Läden und am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
Aufhebung der Kontaktquarantäne ab 3. Februar:
- Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben.
- Es bedarf keiner expliziten Aufhebung der Quarantäne durch den Kanton.
- Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.
- Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt weiterhin.
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