Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 30/2026 vom 20. August 2026

18. Klage in Deutschland
18. Carlsen geht gegen OpenAI vor

Der Carlsen-Verlag, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn reichten gestern Klage vor dem Landgericht München gegen OpenAI Ireland LTd. ein, der Betreiberin von ChatGPT in Europa. Wie es in einer Mitteilung des Verlags heisst, sehen die Kläger ihre Rechte an «Das NEINhorn» verletzt. Bereits einfachste Eingaben in ChatGPT würden dazu führen, dass dem Nutzenden Geschichten vom NEINhorn erstellt würden, welche in den wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Werk glichen. Die erzeugten Illustrationen liessen sich kaum vom Original unterscheiden. Darüber hinaus macht ChatGPT laut Mitteilung eigeninitiativ Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen zum NEINhorn, die ohne jede Erwähnung auch die weiteren Charaktere und Handlungen aufnehmen. «ChatGPT bietet ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten an; samt Umschlagsgestaltung, Impressum, eine gefakten ISBN und Verlagslogo», schreibt der Verlag weiter. Auf dieser Basis müsse davon ausgegangen werden, dass die Originalwerke aus der Reihe in unrechtmässiger Weise zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI genutzt worden seien und nun als Memorisierung in diesen Modellen enthalten seien. Marc-Uwe Kling: «Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem NEINhorn nur ein Wort dazu ein: ‹Nein!›» Auch Astrid Henn findet deutliche Worte: «Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training eine KI zu nutzen mit dem Ziel, dass die KI dann meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl.» Ihrer Ansicht nach unterscheidet sich dieser Vorgang nicht von zum Beispiel dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht werden. Für Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux ist die Kreativität von Illustratorinnen und Autoren das höchste Gut des Verlags. Sie sagt: «Mit dieser Klage treten wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die des Verlags ein, gegen die ganz eindeutig verstossen wird.» Unterstützung erhält Carlsen von der Bonnier-Gruppe, welcher der Verlag angehört. CEO Christian Schumacher-Gebler: «In unseren Verlagen nutzen wir in vielen Bereichen die neuen Möglichkeiten, die uns Anbieter von KI-Software eröffnen. Das heisst im Umkehrschluss jedoch nicht, das wir wegschauen, wenn die Anbieter von KI die Urheberrechte unserer Kreativen wie auch die Rechte der Verlage massiv verletzen.» Mit dieser Klage würde Open AI aufgefordert, eine unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, mögliche Missstände offenzulegen und die volle Verantwortung für das zu übernehmen, was gesetzeswidrig erfolgt sei, und insbesondere den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen.

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Das Original-Cover (links) und der ChatGPT-Fake. Foto: zVg

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