Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 41/2020 vom 29. Oktober 2020
1. BAG Covid-19 Schutzmassnahmen
1. Neue Beschränkungen die landesweit gelten
Von Bundesseite gelten folgende Einschränkungen für öffentliche und private Veranstaltungen (Quelle: BAG): "An privaten Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis (die nicht an öffentlich zugänglichen Orten stattfinden, z.B. zuhause) dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen. Es ist verboten, Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden durchzuführen. Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen."
Wichtig: Für Fragen zu Veranstaltungen sind weiterhin die Kantone zuständig, es gelten jeweils die kantonalen Richtlinien, die strenger sein können.
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