Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 16/2023 vom 20. April 2023
5. Unterstützungskasse
5. Neuer Stiftungsrat
Die Unterstützungskasse des SBVV hilft Angestellten sowie Inhaberinnen und Inhabern von SBVV-Mitgliedsfirmen sowie assoziierten und persönlichen Mitgliedern, die durch unvorhergesehene Ereignisse in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Ein siebenköpfiger Stiftungsrat befindet über die Gesuche. Zu finden sind die entsprechenden Formulare auf der Website des SBVV. Mitte April traf sich der neu zusammengesetzte Stiftungsrat zu seiner ersten Sitzung.
Drei Fragen an Gallus Weidele, Präsident des Stiftungsrat
Wie viele Gesuche werden jährlich behandelt?
Gallus Weidel: Zwischen zehn und zwanzig. Seit 2017 ist das etwa der Durchschnitt – ohne die Corona-Jahre.
Gab es während der Pandemie mehr Gesuche als üblich?
Von natürlichen Personen waren es nicht wahnsinnig viel mehr. Aber wir erhielten mehr Anfragen von Leuten, die gar nicht berechtigt sind, also solchen, die nie im Buchhandel tätig waren. Sie wurden durch Internetrecherchen darauf aufmerksam, dass es uns gibt. Aber sie wussten nicht, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um von der Unterstützungskasse profitieren zu können. Eigentlich hatten wir mit einer deutlicheren Zunahme von Gesuchen von Berechtigten gerechnet. Dass dies nicht der Fall war, hat meiner Meinung nach zwei Gründe. So wie ich die Buchhändlerinnen und Buchhändler einschätze, sind das sehr zähe und sehr bescheidene Menschen. Das sieht man etwa daran, dass viele nur um kleine Beträge bitten, so zwischen 500 und 600 Franken. Der Durchschnitt aller ausbezahlten Unterstützungen liegt aber etwas höher. 2022 lag er bei 2467 Franken. Den zweiten Grund orte ich in der Scham der Leute, überhaupt um Hilfe zu bitten.
Wie unangenehm ist es ihnen denn, ein Gesuch zu stellen?
Das ist schwer zu sagen, denn wir fragen nicht, ob es ihnen schwergefallen ist. Aber hin und wieder kommt es vor, dass sie es von sich aus mitteilen. Etwa, indem sie schreiben, dass sie sich fast nicht getraut hätten, um Unterstützung zu bitten, sie aber leider keine andere Wahl hätten. Dabei muss man überhaupt keine Hemmungen haben, schliesslich werden sämtliche Gesuche absolut vertraulich behandelt. Ausser dem Stiftungsrat erfährt niemand etwas davon. Zudem fragen wir nur nach jenen Informationen, die wir für eine Entscheidungsfindung benötigen, die Menschen müssen nicht ihr gesamtes Privatleben vor uns ausbreiten. Ausserdem dürfen sie ruhig ein bisschen mutig sein und auch einen höheren Betrag fordern. Kürzen kann man immer noch, wenn es denn sein muss. Und es ist sehr unkompliziert, man muss lediglich ein Formular ausfüllen und einen Arbeitsvertrag beilegen. Wenn wir weitere Infos brauchen, fragen wir nach, und zwar relativ schnell. Über die meisten Gesuche entscheiden wir innerhalb von zwei Wochen
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