Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 35/2019 vom 19. September 2019
4. Bücherbon
4. Neuer Wechselkurs 100/100 angestrebt
Die Zentrale des Schweizer Bücherbons möchte, dass ab 1. Januar nächsten Jahres Bücherbons branchenintern im Wechselkurs eins zu eins im Umlauf sein sollen. Der geplante Ablauf wäre dann:
- Buchhändler A bestellt bei der Geschäftsstelle des Schweizer Bücherbons einen Bücherbon im Wert von 100 Franken und bezahlt dafür 100 Franken.
- Diesen verkauft er im Laden für 100 Franken an einen Kunden.
- Der Kunde geht mit diesem Bon zu Buchhändler B und kauft dort Bücher im Wert von 100 Franken.
- Buchhändler B retourniert den Bon an die Geschäftsstelle des Schweizer Bücherbons und erhält dafür 97 Franken. Drei Franken behält die Geschäftsstelle des Schweizer Bücherbons für ihre eigenen Aufwendungen (Versand-, Verwaltungs-, Büro-, Druck-, Lager-, Lohn- und andere Kosten).
Bisher beträgt der Wechselkurs 85/85 Prozent pro Bücherbon. Das führte immer wieder zu Unstimmigkeiten, weil manche Buchhandlungen mehr Bücherbons einlösten als verkauften und umgekehrt. Mit dem Eins-zu-Eins-Wechselkurs ist diese Ungleichheit so gut wie aufgehoben und die Gerechtigkeit wiederhergestellt. Zudem ist mit den 3 Franken Umtriebsbeteiligung die Geschäftsstelle des Schweizer Bücherbons langfristig gesichert. Zu erwähnen bleibt, dass alle jetzt im Umlauf befindlichen und bis Ende Jahr ausgestellten Bücherbons auch nach dem 1. Januar 2020 im Verhältnis 85/85% eingelöst werden. Für diese Änderung der Geschäftspraxis ist eine Urabstimmung der Mitglieder des Schweizer Bücherbons nötig. Diese wird im November durchgeführt.
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich an Martin von Matt oder Gerhard Becker in Stans, sie leiten die Geschäftsstelle des Schweizer Bücherbons: Telefon 052 672 27 24.
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