Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 15/2021 vom 15. April 2021
1. Neue Bestimmungen
1. Lesungen wieder möglich!
Am Montag, 19. April, treten neue Bestimmungen hinsichtlich der Corona-Massnahmen in Kraft. Für die Buchhandlungen bedeutet dies unter anderem:
- Es sind wieder kulturelle Aktivitäten mit Publikum möglich, die Details finden sich auf der Website des BAG.
- Buchhandlungen, die einen Gastrobereich mit Terrasse haben, können die Terrasse wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht, die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt, zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben und mindestens einen Monat lang archiviert werden.
- Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und die der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche einen Test anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne.
Der SBVV fasst wie gewohnt die relevanten Änderungen zusammen und informiert die Mitglieder des Fachbereichs Buchhandel im Corona-Mailing Nr. 6 am kommenden Montag, 19. April 2021.
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