Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 27/2025 vom 10. Juli 2025
7. Zeitfracht
7. Nachricht versehentlich pauschal verschickt
Kürzlich erhielten Schweizer Verlage elektronische Post aus Deutschland. Der Logistikkonzern Zeitfracht rief sie dazu auf, Produktdaten zu liefern, die der General Product Safety Regulation (GPSR) genügen. Die Tonalität der Nachricht sorgte für Unruhe in der hiesigen Verlagslandschaft – vor allem auch deshalb, weil sie an Verlage ging, die ihre Pflicht längst erledigt hatten. Eine Verlegerin war nach der Rückmeldung von Zeitfracht, dass die Meldung pauschal an alle Schweizer Verlage gegangen sei, so konsterniert, dass sie in die Tasten haute und Zeitfracht eine harsche Antwort zukommen liess.
Diese schickte sie auch der Redaktion. Natürlich baten wir Zeitfracht daraufhin um eine Stellungnahme. Stephanie Pohl, Teamleitung Produktdatenmanagement und Einkauf Eigenbedarf von Zeitfracht Medien, schrieb uns: «Die Nachricht wurde versehentlich an alle Verlage und Auslieferer gesendet, da systemtechnisch eine fehlerhafte Selektion vorgenommen wurde.» Zudem liess sie uns eine Liste von 17 Verlagen zukommen, von denen Zeitfracht tatsächlich GPSR-Daten ganz oder zum Teil fehlen. Wir publizieren diese Liste nicht. Verlage, die unsicher sind, ob sie alles korrekt geliefert haben, können sich aber gern per E-Mail bei uns melden.
Im Mitgliederbereich der SBVV-Website ist übrigens auch ein Merkblatt mit Empfehlungen und Umsetzungstipps rund um GPSR-Daten aufgeschaltet. Verlage, die Fragen oder Unsicherheiten zur GPSR haben, können sich jederzeit an den Verband wenden.
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