Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 27/2025 vom 10. Juli 2025
16. Gerichtsentscheid
16. Einordnungshinweis nicht erlaubt
Letztes Jahr brachte die Stadtbücherei in Münster sogenannte Einordnungshinweise in zwei Büchern an: «Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.» Nun hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass dieser Hinweis entfernt werden muss. Laut einer Mitteilung verletzt er den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. «Im Buch enthaltene Meinungen werden durch den Hinweis negativ konnotiert, und ein potenzieller Leser könnte von der Lektüre abgehalten werden», heisst es weiter. Zwar möge der Stadtbücherei das Absehen von der Anschaffung des Buchs freigestanden haben. «Aus den öffentlichen Bibliotheken vom Gesetzgeber zugewiesenen Kultur- und Bildungsaufgaben ergibt sich jedoch keine Befugnis zur negativen Bewertung von Medien im Bestand der Bibliothek in Form eines Einordnungshinweises», so das OVG. Vielmehr liege der Fokus der gesetzlichen Regelungen darauf, den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek als mündigen Staatsbürgern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information zu ermöglichen und sich – ohne gelenkt zu werden – dadurch eine eigene Meinung zu bilden. Der Beschluss ist laut Mitteilung unanfechtbar.
In seinem Werk bestreitet der Autor die bemannte Mondlandung sowie den Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki.
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