Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 44/2024 vom 21. November 2024
8. EU-Entwaldungsverordnung
8. EU-Parlament stimmt Verschiebung zu
Nachdem Anfang Oktober die EU-Kommission eine zusätzliche Einführungszeit der Verordnung von einem Jahr forderte, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen, hat das Europäische Parlament am 14. November der Verschiebung zugestimmt. Allerdings ist zuvor noch die Verhandlung weiterer Änderungen notwendig.
Demnach träte die Verordnung erst am 30. Dezember 2025 für Gross- und erst am 30. Juni 2026 für Kleinunternehmen in Kraft. Da das Parlament weitere Änderungen am Gesetzestext angenommen hat, sind zunächst weitere Verhandlungen nötig. Ein Ergebnis dazu muss vor Ende des Jahrs vorliegen. Eine der angenommenen Änderungen ist das Schaffen einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung «kein Risiko» darstellen, zusätzlich zu den bestehenden Kategorien «geringes», «normales» und «hohes» Risiko. Der SBVV behält den Stand der Umsetzung im Auge und informiert auf seiner Website unter «Buchpolitik».
Hintergrund: Die neue EU-Entwaldungsverordnung gilt für Verlage, die mehrheitlich in den EU-Raum exportieren. Unternehmen sollen nachweisen, dass sie mit ihren Produkten nicht mit illegaler Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Damit will die EU die Wälder weltweit schützen.
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